Jeder diplomierte, selbständige
(Gewerbeschein) Pranic Healing Anwender, der Vollmitglied
des Vereins ist, kann (wenn der VLUG genügend
Vereinsmittel zur Verfügung hat) in derartigen
Fällen um Unterstützung für seine
Klienten ansuchen.
Jeder Pranic Healing Anwender sollte daher von
sich aus sofort den Weg in die Mitgliedschaft
antreten, weil einerseits das Gesetz des "Gib
und es wird Dir gegeben" gelebt werden will
und anderseits nur ein auf guten Beinen stehender
VLUG Hilfe geben kann und die Pranic Healing Anwender
und deren Klienten in ihrer Arbeit entsprechend
unterstützen kann.
Wann ist ein Mensch förderungswürdig?
Ausgenommen von der Förderregelung
sind der Wellness- und Beautybereich, welcher
durch Pranic Healing® abgedeckt wird.
Klienten sind förderungswürdig, wenn
und insoweit die/der Klient/in an einer
1. schweren
chronischen körperlichen oder
psychischen Erkrankung
leidet,
2. wenn er/sie sich in einer sehr massiv belastenden
Lebenssituation befindet,
in der psychische Betreuung notwendig ist,
3. Suchterkrankung leidet,
4. wenn er/sie sich in schul- und/oder komplementärmedizinischer
Betreuung befindet
und pro Session
5. nur minimale Euro ( bis zu 30,- Euro)
6. oder keine Euro aufbringen kann.
Das "Kann"
ist zu definieren und geeignet nachzuweisen
(Einkunftsbestätigungen, Pensionen etc.)
Wer entscheidet?
Der Vorstand entscheidet über die Gewährung
oder Nicht Gewährung der Förderungen schriftlich oder mündlich.