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Pranic Healing® - Behandlung

 


Jeder diplomierte, selbständige (Gewerbeschein) Pranic Healing Anwender, der Vollmitglied des Vereins ist, kann (wenn der VLUG genügend Vereinsmittel zur Verfügung hat) in derartigen Fällen um Unterstützung für seine Klienten ansuchen.

Jeder Pranic Healing Anwender sollte daher von sich aus sofort den Weg in die Mitgliedschaft antreten, weil einerseits das Gesetz des "Gib und es wird Dir gegeben" gelebt werden will und anderseits nur ein auf guten Beinen stehender VLUG Hilfe geben kann und die Pranic Healing Anwender und deren Klienten in ihrer Arbeit entsprechend unterstützen kann.



Wann ist ein Mensch förderungswürdig?

Ausgenommen von der Förderregelung sind der Wellness- und Beautybereich, welcher durch Pranic Healing® abgedeckt wird.

Klienten sind förderungswürdig, wenn und insoweit die/der Klient/in an einer

1. schweren chronischen körperlichen oder
    psychischen Erkrankung leidet,
2. wenn er/sie sich in einer sehr massiv belastenden Lebenssituation     befindet, in der psychische Betreuung notwendig ist,
3. Suchterkrankung leidet,
4. wenn er/sie sich in schul- und/oder komplementärmedizinischer       Betreuung befindet und pro Session
5. nur minimale Euro ( bis zu 30,- Euro)
6. oder keine Euro aufbringen kann.

Das "Kann" ist zu definieren und geeignet nachzuweisen (Einkunftsbestätigungen, Pensionen etc.)

Wer entscheidet?
Der Vorstand entscheidet über die Gewährung oder Nicht Gewährung der Förderungen schriftlich oder mündlich.

 
office@vlug.at • Tel & Fax: 43/01 - 408 54 55